Ladendiebstahl

Als Ladendiebstahl gilt das Entfernen von Handelsware jeglicher Art, aus Geschäften die sich auf den Endverkauf dieser Erzeugnisse konzentrieren. Ladendiebstahl ist eines der häufigsten Verbrechen, mit welchem sich Polizei und Gerichte aktuell beschäftigen.

Ladendiebstahl bedeutet:

- weniger Verkauf
- höhere InventurKosten
- kleinere Handelsmargen

Eine Faustregel besagt, dass pro gestohlenem Artikel 12 Zusatzverkäufe des gleichen Artikels notwendig sind, damit der Einstandspreis eines gestohlenen Artikels wieder erwirtschaftet werden kann. Diese Regel hängt direkt von der Handelsmarge ab und bezieht sich auf Verkaufsartikel mittlerer Nachfrage und einer Preiskategorie von ca. CHF 20.00 mit ca. 10% Brutto-Marge. Man kann sich gut vorstellen, dass der Verlust bei schmalem Margenanteil (unter 10%) entsprechend grösser schmerzt.