Zusammenfassung
Wegschliessen von Wertsachen
Wertsachen werden weg- oder eingeschlossen und nur dann dem Kunden (zur Ansicht) eröffnet, wenn das Verkaufspersonal Zeit für ein Beratungsgespräch mit dem Kunden findet. Sogenannte Glasvitrinen werden oft zu diesem Zwecke eingesetzt.
Auf Diebstähle hinweisen
Hinweise auf der Verkaufsfläche informieren den Besucher, dass Diebstahl verboten ist und mit Busse bestraft wird. Wenn Warensicherungsmassnahmen installiert sind, wird oft ebenfalls darauf hingewiesen. Ferner dienen elektronische Geräte dazu, den Diebstahl über akustische Alarme zum Zeitpunkt des Geschehens anzuzeigen.
Wegtragen von Waren verhindern
Waren können gegen das unbefugte Wegtragen gesichert werden. So beispielsweise ein Fahrrad, das mittels Stahlseil an einem Stahlpfosten festgemacht wird.
Sperren von gestohlenen Sachen
Gestohlene Sachen sind u.U. nicht verwendbar, wenn nicht ein Code mitgeliefert wird. So ist es möglich, mittels PIN-Code, Chip etc Waren vor Diebstahl resp. vor deren Gebrauch zu sichern.
Sicherheitsetiketten
Sicherheitsetiketten werden direkt an die Ware angebracht und zeigen entweder den Diebstahl an durch die Übertragung eines elektronischen Impulses oder machen die Ware nach erfolgtem Diebstahl ungeniessbar durch mechanisch-chemische Zerstörung der Produkte.
Software zur Nachverfolgung
Besonders die neue Generation von Mobiltelefonen, I-Pod's u.ä. sind mit Software ausgerüstet, die automatisch "nach Hause telefonieren" um dem wahren Besitzer den Aufenthaltsort mittels GPS-Koordinaten mitzuteilen.